Die Betreuungsperson verpflichtet sich, im ersten halben Anstellungsjahr den Grundkurs für Betreuungspersonen (30 Unterrichtsstunden auf 5 Tage verteilt) sowie im ersten Anstellungsjahr den Notfallkurs für Kleinkinder im ersten Jahr zu besuchen. Danach verpflichtet sie sich, jährlich eine Weiterbildung von mind. 6 Std zu absolvieren. Sie ist bereit zu regelmässigen Gesprächen mit den Eltern und TFZU. Die aktive Zusammenarbeit mit den Eltern und dem TFZU wird erwartet (Standortgespräche, Beobachtungsbesuche, Mitarbeitergespräche, etc.).
Ich bestätige, dass alle im Haushalt lebenden Personen nicht an einer Krankheit leiden, die das Tageskind gefährden könnten (§ 17 i.V.m. § 5 Abs. 2 Pflegekinderfürsorgeverordnung sowie Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 PAVO).
Zusätzlich erwarten wir mit der Bewerbung von Ihnen und von allen volljährigen Personen im Haushalt einen Strafregisterauszug. Diesen stellen Sie uns in elektronischer Form (digital signierter PDF-Auszug) im PDF-Format zu. Vielen Dank!